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Buchungen
Impressum/ Haftungsausschluß

Reisebedingungen



1. Reisevertrag

a. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich schriftlich, mündlich oder fernmündlich an. Sie erfolgt für den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme in Form der Reisebestätigung, die bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß dem Kunden ausgehändigt wird, zustande.Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns für die Dauer von 10 Tagen binden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn uns der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme schriftlich erklärt. Mit der Reiseanmeldung erkennen der Reisende und die von ihm vertretenen Teilnehmer diese Reisebedingungen an.

b. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich

sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich zugesagten. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

c. Wir verpflichten uns, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu informieren, sofern das möglich ist.

d. Änderungen und Ergänzungen des Reisevertrages bedürfen im übrigen zu ihrer Rechtwirksamkeit der Schriftform.

2. Reisepreis

a. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises, höchstens jedoch E 250,- pro Person zu leisten. Dieses wird auf den Reisepreis angerechnet.

b. Die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines erfolgen. Die Restzahlung wird fällig, wenn diese Reise nicht nach Ziffer 3 „Rücktritt/Umbuchung“ abgesagt werden kann und der Reisende Reiseunterlagen, die ihm eigene Rechte gegenüber dem Leistungsträger einräumen, erhält. Erhält der Reisende aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen die Reiseunterlagen nicht, wird die Restzahlung spätestens bei Antritt der Reise gegen Aushändigung des Sicherungsscheines fällig, sofern keine andere Fälligkeitsvereinbarung getroffen worden ist.

c. Bei nicht vollständiger Zahlung des Reisepreises vor Reiseantritt können wir vom Vertrag zurücktreten und dafür die unter Ziffer 3 vorgesehene Entschädigung verlangen.

d. Die Höhe des Reisepreises ergibt sich aus der Reisebestätigung.

e. Wir behalten uns vor die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren o.ä. oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfange zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß, d. h. dem Eingang der Reisebestätigung beim Kunden, und  dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis. Treten Preisänderungen von mehr als 5% auf, ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisepreis zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir dazu in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

3.Rücktritt/Umbuchung des Reisenden

Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Antritt der Reise schriftlich vom Vertrag zurückzutreten bzw. umzubuchen. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnung entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück bzw. bucht um oder ein Dritter tritt nicht ein, können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Dafür gelten folgende Bestimmungen:

bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises

bis 28 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises

bis 16 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises

bis 7 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises

weniger als 7 Tage vor Reiseantritt

und bei Nichtantritt 100% des Reisepreises

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Die geleistete Anzahlung wird mit dem Rücktrittsentgelt verrechnet. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung den gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entgegensteht.

4. Vorbehalt/Rücktritt/Kündigung von Finnlandreisen

a. Wir behalten uns das Recht vor, wegen unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Umstände (Ausfall der Hafenanlagen, ungünstige Wetter- und Wasserverhältnisse, Arbeitskämpfe o.a.) vom Vertrag zurückzutreten, die Fahrpläne zu ändern, Fahrten abzusetzen oder zu unterbrechen.

b. Wir sind ohne Einhaltung einer Frist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern gutgebrachter Beträge, werden jedoch angerechnet.

c. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch wir den Vertrag kündigen. In diesem Fall erhält der Reisende den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Für die bereits erbrachten und die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen können wir jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung  nach Antritt der Reise, so verpflichten wir uns, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern, falls der mit ihm geschlossene Vertrag die Rückbeförderung umfasst, es sei denn, dass gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung nicht möglich machen. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von uns und von dem Reisenden je zur Hälfte zu tragen. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.

5. Gewährleistung/Mitwirkung

a. Wir verpflichten uns, die Reise gemäß Reisebestätigung so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu gewöhnlichem oder nach dem Vertrage vorausgesetztem Nutzen aufheben oder vermindern.

b. Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, muß der Reisende zunächst Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erforderlich macht.

c. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist im Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

d. Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus den Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärungen kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

e. Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem  Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

6. Beschränkung der Haftung

Unsere Haftung ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich sind. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, usw.) und die in der Reisebeschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Ein  Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

a. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.

8. Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind. Wir stehen nicht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise nicht teilnehmen kann, können wir den Reisenden mit den entsprechenden Gebühren belasten.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10. Gerichtsstand

Der Reisende kann uns nur an unserem Firmensitz in Lübeck verklagen. Für unsere Klagen gegen Reisende ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich. Richtet sich die Klage gegen Vollkaufleute oder Personen, deren Wohnsitz bei Abschluss des Vertrages oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der  Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ebenfalls unser Firmensitz maßgebend.

11. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter im Sinne dieser Reisebedingungen ist die Firma Lübecker Nachrichten GmbH +Hapag- Lloyd Reisebüro GmbH &Co KG,Abteilung Finnlandreisen, Dr.-Julius-Leber-Str. 9-11, 23552 Lübeck. Gesellschafter der Firma sind die Lübecker Nachrichten GmbH, Lübeck und die TUI Leisure Travel GmbH, Hannover. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Lübeck unter HRA 2148 eingetragen.

Stand November 2005

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